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Begriffserklärung

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In diesem Segment findest du prägnante und verständliche Erläuterungen zu arabischen Begriffen, die entweder bereits in unseren Inhalten präsent sind oder zukünftig in unsere Beiträge integriert werden könnten.


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  • Wie definieren wir Begriffe?

    Unsere Erläuterungen sind bewusst so gestaltet, dass sie auf einem elementaren Niveau leicht verständlich sind, wobei wir beabsichtigen, diese Inhalte fortlaufend zu vertiefen und zu präzisieren. Solltest du also feststellen, dass manche unserer Erklärungen nicht so detailliert ausfallen, wie du es vielleicht erhofft hattest, bitten wir um dein Verständnis. Unsere Konzentration gilt primär den zentralen Aspekten dieser Begriffe, die für die aktuellen Anforderungen unserer Webseite von Bedeutung sind.


    Eine vollständige und komplexe Interpretation dieser Termini setzt ein umfangreiches Fachwissen und tiefgreifende Erfahrungen in spezialisierten Disziplinen wie ‘Ilmul-Aṣwāt (Phonologie), ‘Ilmus-Ṣarf (Morphologie), ‘Ilmun-Naḥw (Suffix-Syntax) und ‘Ilmul-Balāghah (Rhetorik) voraus. Ein solches Unterfangen würde den Rahmen unserer Initiative deutlich überschreiten und wäre ohne langjähriges Studium unter der Aufsicht eines qualifizierten Lehrers nicht umsetzbar.


    Viele der behandelten Begriffe weisen eine umfassende Vielfalt an Bedeutungen auf, die im islamischen Kontext alle ihre Anwendung finden. Wir ermutigen dich, bei etwaigen Unklarheiten oder dem Wunsch nach sorgfältigeren Informationen, aktiv mit uns in Kontakt zu treten. Dein Beitrag ist wertvoll für die Community und kann wesentlich dazu beitragen, die Qualität und Tiefe unserer Inhalte zu bereichern.

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Handlungen (3)

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  • Farḍ (Festlegung) mit Qaṭ‘ī, Ẓannī, ‘Ayn & Kifāyah فرض

    Dieser Terminus verkörpert ein fundamentales Element des islamischen Glaubens, der die unabdingbare Verbindlichkeit gewisser religiöser Pflichten unterstreicht. Diese Vorschriften, weit entfernt von bloßen Ratschlägen, sind die Kernpfeiler der islamischen Überzeugung. Sie sind nicht nur unerlässlich für die religiöse Praxis, sondern auch integral für ein profundes Verständnis des Islams als Ganzes.


    Farḍ Qaṭ‘ī (Definitiv) فرض قطعي

    In der umfassenden Theologie des Islams bezieht sich dieser Ausdruck auf eine unverrückbare Verbindlichkeit, die ihre Legitimität und Unfehlbarkeit direkt aus den Versen des hochverehrten Qurans oder den authentischen Überlieferungen des Propheten Muhammad ﷺ bezieht. Solche Verpflichtungen, wie das rituelle Verrichten des täglichen Gebets oder das Almosengeben in Form der Zakat, sind nicht nur tief in den kanonischen Schriften des Islam verwurzelt, sondern bilden auch das strukturelle Fundament, auf dem sich der muslimische Glaube aufbaut.


    Farḍ Ẓannī (Vermutlich) فرض ظني

    oder Farḍ ‘Amalī فرض عملي

    Innerhalb der islamischen Jurisprudenz repräsentiert dieser Terminus eine Kategorie von Pflichten, deren Gültigkeit sich aus den gelehrten Deduktionen der islamischen Rechtsgelehrten ergibt. Diese Pflichten, basierend auf sorgfältigen, aber nicht absolut sicheren Auslegungen religiöser Texte, werden dennoch als unerlässlich und vergleichbar mit den unumstößlichen Geboten angesehen. In der islamischen Terminologie wird dies als „Wājib” – obligatorisch – bezeichnet. Ein exemplarisches Beispiel hierfür ist die Differenzierung innerhalb des rituellen Gebotes des Kopfüberstreichens in der Gebetswaschung: Während das generelle Überstreichen als absolutes Gebot gilt, wird das Überstreichen von mindestens einem Viertel des Kopfes als „Wājib”, also als eine praxeologische Pflicht, angesehen.


    Farḍ ‘Ayn (Individuell) فرض عين

    Dieser Begriff bezeichnet im Kern die inhärente Verbindlichkeit, die jedem Einzelnen innerhalb der Glaubensgemeinschaft obliegt. Es handelt sich um eine individuelle Pflichterfüllung, die von jedem Gläubigen persönlich ausgeführt werden muss. Ein paradigmatisches Beispiel hierfür ist die rituelle Verrichtung des fünfmaligen täglichen Gebets, eine fundamentale Praktik des Islams, die als Ausdruck persönlicher Hingabe und spiritueller Disziplin dient.


    Farḍ Kifāyah (Kollektiv) فرض كفاية

    Dieser Begriff artikuliert eine Verpflichtung kollektiver Natur innerhalb der islamischen Gemeinschaft, charakterisiert durch eine gemeinsame Verantwortung, die jedoch durch die Erfüllung seitens einer adäquaten Anzahl von Gemeindemitgliedern die Gesamtheit von dieser Pflicht entbindet. Ein illustratives Beispiel stellt das Dschanāza-Gebet (Trauergebet) dar: Obwohl es als obligatorische Aufgabe für alle Mitglieder der muslimischen Gemeinschaft gilt, wird die verbundene Verpflichtung aufgehoben, sobald eine repräsentative Gruppe diese rituelle Handlung vollzieht. Im weiteren Sinne impliziert das bewusste Negieren einer derartigen Verpflichtung im Kontext des Islam den schwerwiegenden Akt des Kufr (Unglaubens), was die verwurzelte Bedeutung und den unverzichtbaren Charakter solcher kollektiven Pflichten im islamischen Glaubensverständnis unterstreicht.

  • Wājib (Obligatorisch) واجب

    Der Begriff, analog zum deutschen Konzept der gesetzlichen Verbindlichkeit, bezieht sich auf religiöse Pflichten im Islam, die, obwohl sie nicht die Unumstößlichkeit der Farḍ-Pflichten erreichen, dennoch als essentiell und fast sicher notwendig betrachtet werden.


    Diese Pflichten, deren definitive Bestätigung in den religiösen Texten eine gewisse Ambiguität aufweist, schließen Praktiken wie das Witr-Gebet oder die Gebete an religiösen Festtagen ein. Die Akribie in der Erfüllung wird im islamischen Verständnis mit göttlicher Belohnung assoziiert, während die Vernachlässigung dieser Pflichten als potentiell göttlichen Missmut hervorrufend gilt.


    Darüber hinaus wird das bewusste Verleugnen dieser Pflichten als „Bid’a”, eine theologische Neuerung, gewertet. In der alltäglichen religiösen Praxis wird jedoch oft kein deutlicher Unterschied zwischen den unzweifelhaften Farḍ-Pflichten und den Wājib-Pflichten gemacht, was aus einer streng dogmatischen Sicht als bedenklich gilt.

  • Sunnah (Tradition) mit Mu’akkadah & Ghayr Mu’akkadah سُنَّة

    Dieser Ausdruck bezeichnet die Handlungsweisen des Propheten Muhammad ﷺ, ein Ensemble von Verhalten, Aussprüchen und impliziten Zustimmungen, die, obgleich nicht in die Kategorie der unabdingbaren Pflicht (Farḍ) fallend, dennoch eine fundamentale Bedeutung im islamischen Ethos besitzen. Innerhalb der Sunnah wird eine feine Unterscheidung vorgenommen zwischen den „Mu’akkadah” Traditionen, welche eine erhöhte religiöse Relevanz und Nachahmungsbereitschaft erfahren und den „Ghayr Mu’akkadah” Praktiken, die in ihrer religiösen Priorität niedriger angesiedelt sind.


    Sunnah Mu’akkadah (emphatisch bekräftigten) مؤكدة

    Dieser Begriff kennzeichnet innerhalb der islamischen Tradition jene Praktiken, die durch die konsequente Ausübung seitens des Propheten Muhammad ﷺ bekräftigt und lediglich in Ausnahmefällen unterlassen wurden. Exemplarisch für diese Kategorie sind die zusätzlichen Sunnah-Gebete, die zu spezifischen Tageszeiten wie Morgen, Mittag und Abend verrichtet werden. Ferner werden elementare Aspekte der rituellen Gebetspraxis, einschließlich des Gebetsrufes (Adhān), des Aufrufes zum Gebet (Iqāma) und des kollektiven Gemeinschaftsgebetes, unter die „Sunnat al-Huda” (Sunnah der Rechtleitung) subsumiert. Diese Praktiken genießen ebenfalls den Status der „Mu’akkadah”, was ihre verstärkte bekräftigte Bedeutung innerhalb des islamischen Ritus unterstreicht.


    Sunnah Ghayr Mu’akkadah (weniger emphatisch bekräftigten) غير مؤكدة

    In der islamischen Rituslehre bezeichnet dieser Begriff jene Kategorie von Traditionen, die durch episodische Handlungen des Propheten Muhammad ﷺ charakterisiert sind, insbesondere in Bezug auf seine Gebetspraxis. Charakteristisch für diese Traditionen sind beispielsweise die optionalen Sunnah-Gebetseinheiten, die vor den regulären Mittags- (Ẓuhr) und Nachtgebeten (ʿIschā') verrichtet werden können. Obwohl diese Praktiken in ihrer rituellen Gewichtung hinter den bekräftigten Mu’akkadah-Handlungen stehen, illustrieren sie dennoch wichtige Facetten der prophetischen Vorbildfunktion und spirituellen Praxis.

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  • Ḥalāl (Erlaubt) حلال

    In der islamischen Doktrin bezieht sich der Ausdruck auf die Bestimmung der religiösen Zulässigkeit, sei es in Bezug auf spezifische Handlungen oder den Gebrauch bestimmter Gegenstände. Solche als „Ḥalāl” eingestuften Aktivitäten oder Objekte werden im Rahmen der islamischen Ethik als moralisch neutral betrachtet.

  • Ṭayyib (Rein) طيب

    Dieser Begriff erklärt ein zusätzliches Konzept in der islamischen Ethik und umfasst Objekte oder Substanzen, die über die Einhaltung der Ḥalāl-Richtlinien hinausgehen, indem sie nicht nur den religiösen Vorschriften entsprechen, sondern auch jegliche Art von Verunreinigung meiden.

  • Mustaḥabb (Erwünscht) مستحب

    Im islamischen Diskurs bezeichnet es jene Handlungen, die als besonders erstrebenswert und affektiv geschätzt werden. Lexikographisch betrachtet, verweist der Begriff auf Objekte oder Praktiken, die subjektive Zuneigung oder Wohlgefallen hervorrufen, ähnlich der emotionalen Bindung an ein Haustier. 


    Als fachspezifischer Terminus wird „Mustaḥabb” für solche religiösen Übungen verwendet, die der Prophet Muhammad ﷺ sporadisch verrichtete, wie etwa das Gebet nach Sonnenaufgang, ohne dass diese konstante Ausübung erfuhren. Diese Praktiken werden der Kategorie Sunnah Ghayr Mu’akkadah (unbekräftigte Tradition) zugeordnet. 


    Darüber hinaus findet „Mustaḥabb” synonyme Verwendung mit Termini wie „Mandūb” (empfohlen), „Faḍīla” (Tugend), „Nafila” (Zusätzliches), „Taṭawwu” (freiwilliger Dienst) und „Adab” (gute Sitte). 


    In den Rechtslehren der Schafi'iten und Hanbaliten wird „Mustaḥabb” als gleichbedeutend mit „Mandūb” und „Faḍīla” angesehen, wobei diese Ausdrücke als Synonyme füreinander fungieren und keine terminologische Differenzierung erfahren.

  • Makrūh (Verpönt) مكروه

    Im Rahmen der islamischen Ethik und Rechtslehre kennzeichnet dieser Ausdruck spezifische Handlungen oder Situationen, die aus religiöser Sicht als unzuträglich oder abträglich angesehen werden. Dieser Terminus, der lexikographisch Konnotationen von Missfallen oder Ungeeignetheit trägt, impliziert, dass solche Angelegenheiten idealerweise vermieden werden sollten. Es handelt sich hierbei um Aktivitäten oder Entscheidungen, deren Unterlassung als ethisch vorteilhafter betrachtet wird.

  • Karāhah (Abneigung) mit Taḥrīmiyyah & Tanzīhiyyah كراهة

    In der Sphäre der islamischen Rechtsphilosophie identifiziert dieser Ausdruck eine typische Disposition der Zurückhaltung oder des Unbehagens, die sich auf ausgewählte Handlungsweisen bezieht. Hierbei werden zwei distinkte Varianten unterschieden: 


    Karāhah Taḥrīmiyyah كراهة تحريمية, die als verbietende Abneigung charakterisiert wird, unterteilt bestimmte Handlungen als „Makrūh” (Verpönt), die jedoch in ihrer Wesensart dem „Ḥarām” (ausdrücklich verboten) nahekommen. 


    Karāhah Tanzīhiyyah كراهة تنزيهية, steht auf der anderen Seite, die eine weniger stringente Form der Ablehnung darstellt, wobei die betreffende Handlung im Kern als „Ḥalāl” (Erlaubt) angesehen wird.


    Diese feinsinnigen Abgrenzungen im islamischen Rechtsverständnis wurden vornehmlich durch die Lehren von Imam Abū Hanīfa und Abū Yūsuf geprägt. Imam Muhammad indes vertrat die Auffassung, dass „Karāhah Taḥrīmiyyah” als „Ḥarām” zu betrachten sei, mit potenziellen Folgen im Jenseits. „Karāhah Tanzīhiyyah” hingegen, obgleich grundsätzlich erlaubt, zieht im Falle der bewussten Meidung göttliches Wohlwollen nach sich.

  • Sahīh (Rechtsgültig) صحيح

    Im islamischen Rechtsdiskurs wird dieser Terminus verwendet, um eine liturgische Handlung oder ein Gebet zu beschreiben, das konform mit allen notwendigen rituellen Vorschriften und der korrekten Form ist. Ein Gebet, das konsequent sowohl die obligatorischen (Farḍ) als auch die gebotenen (Wājib) Elemente integriert, qualifiziert sich als „Sahīh”, was in diesem Kontext „rechtsgültig” oder „vorschriftsmäßig korrekt” bedeutet.


    In der Disziplin der Hadīth-Wissenschaften findet der Begriff „Sahīh” Anwendung als ein entscheidendes Kriterium zur Evaluierung und Klassifizierung von prophetischen Überlieferungen. Eine als „Sahīh” eingestufte Überlieferung repräsentiert das höchste Maß an Verifizierbarkeit und Authentizität, sowohl in Bezug auf ihre Überlieferungskette (Isnād) als auch hinsichtlich des überlieferten Inhalts (Matn). Solch eine Klassifizierung setzt eine fehlerfreie und unangreifbare Glaubwürdigkeit der Übermittler voraus und impliziert das Fehlen jeglicher Form von Defiziten oder Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit der narrativen Kette.

  • Bāṭil (Rechtsungültig) باطل

    Der Ausdruck umschreibt eine rituelle Handlung, die aufgrund des Fehlens notwendiger Voraussetzungen oder der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form als ungültig erachtet wird.


    Ein Beispiel hierfür ist die Verrichtung eines Gebets ohne die vorherige Durchführung der rituellen Reinigung (Wuḍūʾ), was essentiell für die Validität des Gebets ist.

  • Ghā’iẓ (Gestattet) غائظ

    Innerhalb des Rahmens der islamischen Rechtslehre bezeichnet der Begriff eine distinkte Kategorie von Handlungsweisen oder Situationen, die sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass sie keiner ausdrücklichen Untersagung unterliegen. Diese Klassifikation identifiziert somit Bereiche menschlichen Handelns, die in Ermangelung direkter prohibitorischer Vorschriften im religiösen Recht stehen.


    In dieser Sphäre der religiösen Jurisprudenz wird der Begriff gelegentlich in einer Weise verwendet, die mit den Konzepten von „Sahīh” (rechtsgültig) und „Mubāḥ” (erlaubt) korrespondiert.

  • Mubāḥ (Zulässig) مباح

    In der islamischen Rechtstheorie bezeichnet dieser Begriff eine Kategorie von Handlungen, die im Spektrum der religiösen Moral als neutral angesehen werden. Dies impliziert, dass weder die Durchführung noch die Unterlassung solcher Handlungen religiösen Tadel oder ethische Beanstandung hervorruft. 


    Ein illustratives Beispiel hierfür ist der Umgang mit „Ḥalāl” zertifizierten Nahrungsmitteln: Die Entscheidung, diese zu konsumieren oder darauf zu verzichten, wird als „Mubāḥ” klassifiziert und ist somit frei von jeglicher religiöser Verpflichtung oder Verurteilung.

  • Fāsid (Ungültigkeit) فاسد

    In der islamischen Rechtstheorie kennzeichnet dieser Ausdruck eine Handlung, die in ihrer Grundessenz als korrekt und annehmbar erachtet wird, jedoch unter bestimmten gottesdienstlichen Bedingungen als „Bāṭil” (nichtig) klassifiziert werden kann. 


    Der Terminus „Mufsid” beschreibt die Situation, in der eine an sich legitime Handlung durch eine erlaubte, aber kontextuell unpassende Aktion ihre Rechtmäßigkeit verliert. Hierbei wird zwischen absichtlicher und unabsichtlicher Ausführung differenziert, wobei Ersteres strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, Letzteres jedoch nicht geahndet wird. Ein illustratives Beispiel hierfür ist das Lachen während des Gebets, das ein sonst valides Gebet in den Zustand des „Fāsid” überführt.

  • Ḥarām (Verboten) mit Li’Aynihi & Li-Ghayrihi حرام

    Dieser Begriff definiert innerhalb der islamischen Theologie Handlungen oder Substanzen, die aufgrund fundierter religiöser Belege als unzulässig gelten. Dies beinhaltet den Verzehr, die Verwendung oder die Ausführung bestimmter Aktivitäten. Innerhalb dieses Konzepts werden zwei spezielle Varianten differenziert:


    Ḥarām li’aynihi حرام لذاته

    Diese Kategorie identifiziert Handlungen oder Substanzen, die ihrer eigenen Natur nach und unabhängig von externen Bedingungen als „Ḥarām” angesehen werden. Ein exemplarisches Beispiel hierfür ist der Konsum von Alkohol.


    Ḥarām li-ghayrihi حرام لغيره

    Diese bezeichnet Situationen, in denen an sich erlaubte Gegenstände oder Handlungen in bestimmten Umständen „Ḥarām” werden, beispielsweise die Nutzung eines Gegenstandes ohne Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers.


    Der Begriff „Muḥarramāt” fasst alle „Ḥarām” klassifizierten Elemente zusammen. Eine Umdeutung einer als „Ḥarām” (verboten) eingestuften Sache in „Ḥalāl” (erlaubt) durch einen Konsens der Rechtsgelehrten kann, gemäß islamischer Auffassung, als ein gravierender Verstoß betrachtet werden, der den Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft nach sich ziehen kann.

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Zustände (3)

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  • Ṭahārah (Reinheit) mit Ṣughrā & Kubrā طهارة

    Dieser Ausdruck verkörpert im lexikographischen und religiösen Sinn die Konzepte von Sauberkeit und Reinheit. In einem religiösen Rahmen bezieht sich Ṭahārah auf das Eliminieren aller Formen von Unreinheit, physisch wie auch symbolisch, oder das Entfernen von Hindernissen, die in der islamischen Tradition als „Ḥadath” (Unreinheit) definiert werden.


    Im islamischen Reinheitsverständnis wird der Zustand oder die Eigenschaft der Reinheit durch den Terminus „Ṭāhir” ausgedrückt. Elemente, seien es Substanzen oder Handlungen, die zur Erreichung oder Bewahrung dieser Reinheit beitragen, werden als „Ṭahūr” oder „Muṭahhir” bezeichnet. Der Prozess, durch welchen Reinheit erlangt oder wiederhergestellt wird, wird als „Taṭhīr” definiert.


    Ṭahārah Ṣughrā طهارة صغرى

    Kleine Reinheit

    Diese Bezeichnung charakterisiert eine besondere Form der traditionellen Reinigung, deren Hauptzweck es ist, einen Zustand der spirituellen Sauberkeit herzustellen, der für die Ausübung des Gebets erforderlich ist. Dies wird exemplarisch durch die Praxis des Wuḍūʾ, der rituellen Waschung, erreicht. Diese Reinigungsform geht über die physische Säuberung hinaus und stellt eine tiefgehende religiöse Vorbereitung dar, die uns Muslime in die angemessene geistige Verfassung für das Gebet versetzt.


    Ṭahārah Kubrā طهارة كبرى

    Große Reinheit

    Diese Bezeichnung beschreibt eine wesentliche rituelle Praktik im Islam: Die Praxis der „Ghusl”, eine umfassende traditionelle Ganzkörperwaschung, die speziell wichtige Körperregionen wie Mund und Nase einbezieht. Diese Reinigungsprozedur wird nach bestimmten Ereignissen vorgenommen, die eine intensivierte rituelle Säuberung notwendig machen, wie beispielsweise nach geschlechtlichen Beziehungen oder am Ende des Menstruationszyklus. „Ghusl” geht dabei über eine rein physische Reinigung hinaus. Diese Zeremonie reflektiert die enge Verzahnung von körperlicher Reinheit und spiritueller Reinigung.

  • Ḥadath (Ereignis) mit Aṣghar & Akbar حدث

    Dieser Terminus umschreibt ein Geschehen, das aus der Perspektive der islamischen Jurisprudenz das Ausführen des Gebets untersagt oder nach religiösem Urteil als unrein „Najis” klassifiziert wird. Innerhalb des islamischen Rechtssystems spielt dieses Konzept eine entscheidende Rolle, indem es solche Umstände definiert, die die rituelle Reinheit beeinträchtigen. Dies hat unmittelbare Implikationen für die religiösen Verpflichtungen eines Muslims, insbesondere hinsichtlich des Gebets.


    Ḥadath Aṣgharحدث أصغر

    Kleine Unreinheit (Ereignis)

    Im islamischen Rechtsverständnis, identifiziert dieser Ausdruck einen Zustand, der durch spezifische Ereignisse wie Urinieren oder Blutungen hervorgerufen wird. Diese „kleine Unreinheit” erfordert die Durchführung einer Teilkörperwaschung, bekannt als Wuḍūʾ, um die rituelle Reinheit wiederherzustellen.


    Ḥadath Akbarحدث أكبر

    Großes Unreinheit (Ereignis)

    Im Gegensatz dazu bezeichnet dieser Ausdruck einen Zustand der „großen Unreinheit”, der durch signifikante Ereignisse wie Geschlechtsverkehr oder das Ende der Menstruation ausgelöst wird. Zur Aufhebung dieses Zustands ist die rituelle Ganzkörperwaschung „Ghusl” notwendig. 


    Diese abgestufte Unterscheidung ist essenziell im islamischen Reinheitsritual und bestimmt die angemessene Reaktion, um die notwendige Reinheit für religiöse Praktiken, insbesondere für das Gebet, sicherzustellen.

  • Najāsah (Unreinheit) mit Khafīfah, Ghalīẓah, Mar’iyyah & Ghayr Mar’iyyah نجاسة

    Unreinheit, im islamischen Kontext, definiert all das, was materiell als unsauber oder unrein angesehen wird. Ein solcher Gegenstand oder Zustand wird häufig als „Najis” bezeichnet. Unter „Najāsah” versteht man etwas, das an sich unrein ist. Beispielsweise gilt Urin als „Najis” und Kleidung, die mit Urin in Kontakt kommt, wird ebenfalls als „Najis” oder „Najāsah” angesehen. Diese Kategorisierung ist fundamental im Rahmen der islamischen Reinheitslehre, da sie die Grundlage für die erforderlichen rituellen Reinigungsakte bildet.


    Najāsah Khafīfah نجاسة خفيفة

    Leichte Unreinheit

    Dieser Ausdruck umfasst Objekte oder Substanzen, deren Status hinsichtlich der Unreinheit in der islamischen Rechtsprechung variiert. Während einige Gelehrte sie als unrein betrachten, sehen andere sie als rein an. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Urin von Tieren, deren Fleisch als „Ḥalāl” gilt, also für den Verzehr erlaubt ist. Hierbei wird zwischen absoluter und relativer Unreinheit unterschieden, basierend auf verschiedenen Interpretationen der religiösen Lehre.


    Najāsah Ghalīẓah نجاسة غليظة

    Schwere Unreinheit

    Hierunter fallen Substanzen, die allgemein als unrein angesehen werden, obwohl es auch Meinungen gibt, die sie als rein betrachten. Typische Beispiele sind menschlicher Kot und Tierkot. Diese Art der Unreinheit wird im Allgemeinen als schwerwiegender angesehen, da sie aufgrund ihrer Natur häufig als intensiver unrein wahrgenommen wird.


    Najāsah Mar’iyyah نجاسة مرئية

    Sichtbare Unreinheit

    Dieser Ausdruck beschreibt Unreinheiten, die dickflüssig sind und auch nach dem Trocknen bestehen bleiben. Diese Kategorie zeichnet sich durch ihre dauerhafte visuelle Präsenz aus.


    Najāsah Ghayr Mar’iyyah نجاسة غير مرئية

    Unsichtbare Unreinheit

    Diese Form bezieht sich auf Substanzen, die nach ihrem Austreten und anschließenden Trocknen keine sichtbaren Spuren hinterlassen, wie etwa Urin. Sie umfasst Unreinheiten, die nach ihrer Beseitigung nicht mehr wahrnehmbar sind.

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  • Ḥukm (Urteil) حُكْم

    In der islamischen Lehre symbolisiert dieser Terminus die Essenz des Urteils, welches sich auf die sorgfältige Beurteilung der Konsequenzen, der Ausführung, des Endresultats oder eines Gebotes einer Handlung konzentriert. Dieser Begriff erfasst in der islamischen Weltanschauung das gesamte Spektrum an religiösen Pflichten und Verantwortungen, die einem Individuum auferlegt werden.


    Handlungen, die aus solchen göttlichen Direktiven resultieren und den Gläubigen als obligatorische Aufgaben zugewiesen werden, fallen unter den Bereich der religiösen Urteile. Diese Urteile sind nicht nur handlungsleitend, sondern bilden auch die Grundlage für die ethische und moralische Ausrichtung des Gläubigen im Einklang mit den göttlichen Weisungen.

  • Nīya (Absicht) نية

    Jede Handlung wird durch eine innere Absicht getragen, die über das bloße Planen hinausreicht und sich als eine tief verankerte, bewusst gewählte Zielvorstellung manifestiert. Die „Nīya” bildet das geistige und emotionale Fundament einer Handlung, verleiht ihr nicht nur eine spezifische Ausrichtung, sondern auch einen tieferen, übergeordneten Sinn. Es ist diese zentrale Motivation, die einer Handlung ihre eigentliche Lebenskraft verleiht.


    Diese Betrachtungsweise hebt hervor, dass der wahre Wert und die grundlegende Bedeutung einer Handlung weniger in der äußeren Ausführung als vielmehr in der inneren, wahren Intention liegen, die als das zentrale leitende Prinzip fungiert.

  • ʿIbāda (Dienerschaft) عبادة

    In der islamischen Doktrin wird dieser Begriff als eine Handlung definiert, die sowohl freiwillig als auch von tiefer Aufrichtigkeit geprägt ist, wobei der Gläubige in der Erwartung göttlicher Belohnung handelt. Diese Taten gehen über die Grenzen herkömmlicher Rituale hinaus und dienen der Verehrung sowie der Verherrlichung des Allmächtigen. 


    Beispiele für solche spirituellen Praktiken sind das Fasten und das Gebet, die als grundlegende Säulen des Glaubens angesehen werden. Diese Ausdrucksformen der Andacht repräsentieren das Streben, eine innigere Verbindung mit dem Göttlichen zu schmieden und die überwältigende Größe Allahs ins Zentrum des eigenen Lebens zu rücken.

  • ‘Aql (Vernunft) عقل

    Dieser Begriff definiert ein fundamentales Attribut, das aus der inneren Kraft eines Menschen erwächst und durch das erleuchtende Spektrum des Wissens genährt wird. Diese besondere Form der Vernunft ermöglicht es, mit feinsinniger Urteilskraft und differenzierter Einsicht zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Sie repräsentiert somit nicht nur eine kognitive Fähigkeit, sondern auch eine tief verwurzelte Weisheit, die aus dem Zusammenspiel von innerer Stärke und erworbenem Wissen resultiert.


    Personen, die diese spezielle Form der Vernunft besitzen, werden als „‘Āqil“ bezeichnet, ein Begriff, der ein hohes Maß an Einsicht und Urteilsfähigkeit verkörpert. Im Kontrast hierzu stehen Individuen, die als „Majnūn“ eingestuft werden. Diese Bezeichnung wird für diejenigen verwendet, die entweder eine Defizienz in ihrer Vernunft aufweisen oder zu irrationalem Verhalten neigen. 

  • Ṭā‘ah (Gehorsamkeit) طاعة

    Der Begriff wird als gewissenhafte Annahme und akkurate Umsetzung einer höhergestellten Direktive definiert. Diese Art von Gehorsam ist besonders charakterisiert durch Handlungen, die von einem tiefen Gefühl des Wohlwollens durchdrungen sind und in der Hoffnung auf eine göttliche Belohnung ausgeführt werden. 


    Ein besonderes Merkmal in diesem Kontext ist, dass die Intention hinter einer Handlung eine weniger vorrangige Bedeutung einnimmt. Stattdessen richtet sich das Hauptaugenmerk auf die tatsächliche Ausführung der wohltätigen Tat, unabhängig von den individuellen Beweggründen oder persönlichen Zielen des Handelnden. 

  • Taklīf (Verpflichtung) تكليف

    Dieses Prinzip befasst sich mit der Annahme einer Verantwortung oder dem Tragen einer Last, die oftmals eine beachtliche Herausforderung für den Menschen darstellt. Im islamischen Verständnis wird dies als die menschliche Fähigkeit interpretiert, eine Reihe von göttlichen Geboten und Verboten zu befolgen. Diese Deutung reflektiert eine profunde Würdigung der menschlichen Verantwortung und hebt die Wichtigkeit hervor, sich nach göttlichen Vorgaben zu richten und diese im Alltagsleben zu integrieren. 


    Die bewusste Übernahme und Erfüllung solcher Pflichten wird als wesentlicher Bestandteil des Glaubens und als Indikator für spirituelle Entwicklung betrachtet, was die Bedeutung der aktiven Ausübung religiöser Gebote im Kontext des persönlichen Glaubensweges unterstreicht.

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